MENÜ
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Ziegelsteinstr. 180 90411 Nürnberg
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Malerbetrieb Gül Inh. Fuat Gül
Anwendungsbereich
1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere
Lieferungen und Leistungen.
Für Werkverträge gelten ergänzend die Verdingungsordnung für Bauleistungen
(VOB),
Teil
C".
1.2
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gehen nur, soweit sie von uns
ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
1.3
Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung.
2.
Angebote
2.1
Das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen sowie den von der Firma
Malerbetrieb Gül erstellten Zeichnungen und anderen Unterlagen
behalten wir uns vor.
2.2
Für die Verwendung der zur Verfügung gestellten Unterlagen gegenüber Dritten
bedarf es der Erlaubnis von der Firma Malerbetrieb Gül
2.3
Im Falle einer Nichterteilung des Auftrages sind die Unterlagen unverzüglich
zurückzugeben.
3.
Preise
3.1
Die Preise der Firma Malerbetrieb Gül verstehen sich zuzüglich der
Umsatzsteuer in jeweils geltender gesetzlicher Höhe.
3.2 Die
Preise der Firma Malerbetrieb Gül verstehen sich ab Lager oder ab
Werk zuzüglich. Die Fracht. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
3.3
Vollständige Aufträge bestätigt die Firma Malerbetrieb Gül zu den am
Tage des Auftragseinganges gültigen Preisen. Die
Preise gelten bei Bestellung innerhalb der normalen Lieferzeit. Wird die
Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt gewünscht, legen
wir die Preise vom Tage der Lieferung zu Grunde. Für Abrufaufträge gelten die
Preise vom Tage des Abrufes, wenn die Ware innerhalb der Lieferzeit angenommen wird.
4.
Liefer- und Leistungsvorbehalt
4.1
Von der Firma Malerbetrieb Gül angegebene Lieferfristen gelten von
dem Tag an, an dem der Auftraggeber verbindliche Maße und Angaben vollständig
und zweifelsfrei zur Verfügung stellt. Ist die Firma Malerbetrieb Gül für das Aufmaß verantwortlich, so muss der Auftraggeber rechtzeitig die
notwendigen Vorleistungen erbringen.
4.2
Ereignisse höherer Gewalt berechtigt die Firma Malerbetrieb Gül, die
Lieferung um die Dauer der Behinderung um eine angemessene Artlaufzeit
hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen alle von der Firma Malerbetrieb
Gül nicht zu vertretenden Umstände gleich, welche die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. hoheitliche Maßnahmen, Streiks,
Aussperrungen, Betriebsstörungen, z. B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel
sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei der Firma Malerbetrieb
Gül, bei dem Lieferwerk oder einem Unterlieferanten eintreten. Darunter fallen
ebenfalls Lieferschwierigkeiten bei einem der Vorlieferanten.
4.3
Falls die Firma Malerbetrieb Gül in Verzug gerät, muss der
Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen.
4.4
Alle Lieferungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Sendungen ab EUR 500,00
werden ohne Frachtkosten berechnet. Ausnahmen behält sich der Absender vor.
4.5
Wird der Transport mit eigenem Fahrzeug, mit Lastzug des Lieferanten oder von
einem durch ihn beauftragten Transportunternehmer
durchgeführt, erfolgt die Übergabe der Ware spätestens, sobald sie dem
Empfänger vor der Anlieferungsstelle
- vorausgesetzt ist eine befestigte, Zufahrt - auf dem Wagen zur Verfügung
steht. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit
des Bestellers, der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die
erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat. Wartezeiten werden in Rechnung gestellt.
5.
Mängelrüge und Gewährleistung
5.1
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich vorzunehmen und werden
nur berücksichtigt, wenn sie spätestens
innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware durch den Käufer dem Verkäufer
gegenüber schriftlich erfolgen. Bei berechtigten
Beanstandungen steht nur der Firma Malerbetrieb Gül das
Recht zur Instandsetzung der Ware zu. Der Grund der Beanstandung muss im Einzelnen genau angegeben werden. .
5.2
Nach Zuschnitt bzw. Abschnitt eines Teiles oder sonst begonnener Verarbeitung
der gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen.
Beanstandete Ware darf nur mit Genehmigung der Firma Malerbetrieb Gül zurückgesandt werden.
5.3
Abweichungen in Länge. Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung und
Aussehen der gelieferten Waren berechtigen den
Kunden nicht zu Gewährleistungsrechten , soweit dies dem Käufer unter
Berücksichtigung der Interessen der Firma Malerbetrieb Gül zumutbar
ist. Im Falle berechtigter Beanstandungen kann die Firma Malerbetrieb Gül nach ihrer Wahl Nachbesserungen oder mangelfreie Ersatzware liefern.
5.4
Waren aus ordnungsgemäß vorgenommenen Lieferungen können nicht zurückgegeben
werden.
6.
Musterberechnung
6.1
Zur Ansicht angefordertes Mustermaterial bleibt Eigentum der Firma Malerbetrieb
Gül und wird dem Käufer auf jederzeitigen Widerruf lediglich geliehen. Die Firma
Malerbetrieb Gül kann auch bestimmen, dass die Rückgabe zu einer
bestimmten Zeit oder´nach
Erreichung eines bestimmten Zwecks zu erfolgen hat. Das Mustermaterial ist der Firma
Malerbetrieb Gül frachtfrei in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Erfolgt die rechtzeitige Rückgabe nicht, so ist die Firma Malerbetrieb
Gül nach Mahnung berechtigt, den Käufer auf Zahlung des Preises der Ware
(Selbstkostenpreis) in Anspruch zu nehmen.
7.
Zahlungsbedingungen
7.1
Falls nichts anderes vereinbart wurde, haben sämtliche Zahlungen in bar, durch
Bank. Giro oder Post Giro bzw. Überweisung sofort ohne Abzug zu erfolgen.
7.3
Gerät der Käufer in Verzug, so ist die Firma Malerbetrieb Gül berechtigt,
vom Tage des Verzugseintritts an Zinsen in Höhe von 12%
über Basiszinssatz zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu fordern. Die Firma
Malerbetrieb Gül kann ihre Forderungen jederzeit an ein Inkassobüro
(Dritte) abtreten, dies kann ohne Vorankündigung geschehen.
7.4
Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug,
ist die Firma Malerbetrieb Gül berechtigt, weitere Leistungen nur
gegen Vorkasse auszuführen .
7.5
Die Firma Malerbetrieb Gül behält sich vor, bei einer Bestellung
eine Anzahlung seines Ermessens zu fordern.
8.
Eigentumsvorbehalt
8.1
Die gelieferten Waren und getätigten Arbeiten bleiben Eigentum der Firma Malerbetrieb Gül bis zur völligen Bezahlung sämtlicher
bisheriger und künftiger Forderungen gegen den Käufer, und zwar einerlei, auf
welchen Geschäften oder sonstigen Rechtsgründen die Forderungen beruhen.
8.2
Der Kunde darf die gelieferte Ware weder
verpfänden noch zur Sicherheit an Dritte übereignen. Bei zugriffen Dritter auf
die Vorbehaltsware wird die Firma Malerbetrieb Gül auf das Eigentum des Verkäufers
hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
8.3
Bei vertragswidrigem verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist
die Firma Malerbetrieb Gül berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des
Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltsware durch die Firma Malerbetrieb Gül liegt kein Rücktritt
vom Vertrag.
8.4
Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als Bestandteile in das Grundstück des
Auftraggebers eingebaut, so tritt der
Auftraggeber
schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von
Grundstücksrechten entstehenden
Forderungen
in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen
Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.
9.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1
Erfüllungsorte sind Nürnberg Mittelfranken. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist
auch der Gerichtsstand Nürnberg Mittelfranken. Es gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland, Nürnberg im Januar 2016.